eingetragen in Úherce 165, 330 23 Úherce, district Plzeň, Tschechische Republik, ID Nr. 290 89 077, im Handelsregister des Amtsbezirkes der Stadt Pilsen, Abteilung C, Referenz 24004
1. Allgemeines
1.1 Sämtlichen Vertragsbeziehungen zwischen der Fa. “ALUTECH Systems s.r.o.“ (weiterhin als “ALUTECH” oder “Gesellschaft” bezeichnet) und der anderen durch eine natürliche oder eine juristische Person vertretenen Vertragspartei (weiterhin als „Kunde“ bezeichnet), die die Ware bzw. Leistungen bei ALUTECH bestellt, liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiterhin „Geschäftsbedingungen“) zugrunde. ALUTECH verpflichtet sich, alle Lieferungen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
1.2 Die Allgemeinen Bedingungen, die Geschäftsbedingungen des Kunden sowie auch alle anderen Unterlagen sind für ALUTECH nicht verbindlich, auch wenn ALUTECH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Jede Ergänzung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen – falls solche vorhanden sind – bedürfen der schriftlichen Form und sollen von den beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
2. Mitteilungen
2.1 Alle Mitteilungen, die die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und ALUTECH beruhend auf den vorliegenden Geschäftsbedingungen anbetreffen, darunter Bestellungen, Rechnungen u.a. (weiterhin als „Mitteilungen“ bezeichnet), bedürfen der schriftlichen Form und sollen persönlich bzw. per Fax bzw. per E-Mail bzw. per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zugestellt werden.
2.2 Die Mitteilungen für ALUTECH werden an folgende Adresse geschickt: Úherce 165, CZ- 330 23, Úherce, Tel.: +420 374 634 007, invoice@cz.alutech-group.com
Es ist auch möglich, die Mitteilungen direkt an die entsprechenden Kontaktpersonen in einem der Produktionsbetriebe der Unternehmensgruppe ALUTECH zu schicken, falls diese E-Mail Adressen dem Kunden gegeben wurden. Die genannten Adressen sollen folgende Domänennamen haben: @alt.by, @alutech.by, @alutech-doors.by, @alutech-mc.com
2.3 Die Mitteilungen für den Kunden werden an die in der Bestellung angegebene Adresse geschickt, die gemäß P. 3.4 der vorliegenden Geschäftsbedingungen erteilt worden ist.
2.4 Als Eingangsbestätigung für die Mitteilung, die persönlich (per Kurier) bzw. per Einschreibebrief versandt worden ist, gilt eine schriftliche und von der empfangenden Partei unterzeichnete Empfangsbestätigung.
3. Vertragsabschluss
3.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden gemäß den zwischen ALUTECH und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen in der in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Weise erbracht.
3.2 Angebote bzw. Kalkulationen, das ALUTECH ohne Vertragsabschluss durchgeführt hat, haben keine Rechtsgültigkeit.
3.3 Der Kunde, der einen Vertrag abschließen möchte, richtet an ALUTECH eine Bestellung.
3.4 Die Bestellungen dürfen von dem Kunden in jeder im Abschnitt 2 der vorliegenden Geschäftsbedingungen aufgezählten Form eingehen sowie über das Web-Portal auf der Internetseite ALUTECH unter der Adresse http://aservice.alutech24.com erteilt werden.
3.5 In jeder Bestellung des Kunden sollen mindestens der Name des Kunden, seine Postanschrift, E-Mail Adresse, Faxnummer, Bankverbindung, der Artikel und die Menge der bestellten Ware, die Katalognummer der Ware (falls vorhanden), der Einheitspreis, der Gesamtpreis sowie auch das erwünschte Lieferdatum angegeben werden.
3.5 Das Nichtvorhandensein von dem Verweis auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen in der Bestellung bedeutet keinen Ausschluss ihrer Gültigkeit für die Bestellung.
Der Kunde ist verpflichtet ALUTECH unverzüglich über die Änderungen in der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu informieren oder ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer annulliert wurde. Anderenfalls soll der Kunde alle Verluste an ALUTECH ausgleichen, die durch die Verwendung einer falschen oder nicht vorhandenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verursacht wurden.
3.6 Das Nichtvorhandensein von dem Verweis auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen in der Bestellung bedeutet keinen Ausschluss ihrer Gültigkeit für die Bestellung.
3.7 Die Annahme des Auftrags wird durch das Zusenden der Rechnung an den Kunden in jeder im Abschnitt 2 der vorliegenden Geschäftsbedingungen aufgezählten Form bestätigt.
3.8 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald ALUTECH die Mitteilung von dem Kunden mit seiner Einverständniserklärung zu der Rechnung bekommen hat.
3.9 Unabhängig von dem Obenerwähnten gilt der Vertrag am Folgetag nach dem Eingang der Rechnung bei dem Kunden als abgeschlossen, falls innerhalb eines Arbeitstages nach dem Eingang der Rechnung der Kunde keine Stornierung bzw. Korrekturen in der Rechnung an ALUTECH gerichtet hat.
3.10 Nach dem Vertragsabschluss darf der Kunde nur bei der schriftlichen Genehmigung der Fa. ALUTECH die Bestellung ändern oder rückgängig machen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Fa. „ALUTECH“ eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% vom Preis der abbestellten Ware zu zahlen. Zudem behält sich die Fa. „ALUTECH“ vor, einen Anspruch auf den Ersatz des Gesamtwertes für die hergestellten Waren am Tag der Änderung des Auftrages/Abbestellung sowie auf die Erstattung von sonstigen damit verbundenen Kosten geltend zu machen. Im Fall einer Anzahlung für die Waren bzw. Leistungen aus dem geänderten oder rückgängig gemachten Auftrag ist ALUTECH berechtigt, diese Anzahlung zum Ausgleich der Kosten des Kunden für die früher angelieferte und noch nicht bezahlte Ware aufzurechnen.
3.11 Ist ALUTECH mit der Änderung des Auftrages oder mit der Abbestellung nicht einverstanden, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Lieferung, Annahme und Zahlung für die Ware in vollem Umfang zu machen.
3.12 Alle Bilder, Zeichnungen und Informationen über die Größe und Gewicht der Ware, die in den Bestellungen angegeben sind, sind für ALUTECH nicht verbindlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die üblichen Preise inkludieren die Kosten für die Abfertigung und Verpackung der Ware laut den Forderungen von ALUTECH. Bekommt ALUTECH einen Auftrag, der eine nicht übliche Verpackung oder andere nicht übliche Bedingungen voraussetzt, ist ALUTECH verpflichtet, unverzüglich den Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen und ihn von der Erhöhung des Lieferpreises wegen der nicht üblichen Verpackung oder der anderen nicht üblichen Maßnahmen zu benachrichtigen. Nach dieser Benachrichtigung ist der Kunde verpflichtet, die neue Bestellung mit Berücksichtigung des erhöhten Lieferpreises sowie der anderen Änderungen zu machen.
4.2 Alle Preise ALUTECH verstehen sich in Euro zzgl. MwSt., falls keine andere Währung in der Rechnung angegeben ist.
4.3 Den angegebenen Nettopreisen soll die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. für die bestellte Ware am Tag der Ausstellung der Rechnung, die als Beleg für die Steuerzahlung gilt, zugerechnet werden.
4.4 Im Fall der Kostenerhöhung für die Produktion der Ware im Vergleich zu den Kosten am Tag der Auftragsbestätigung (z.B. wegen der Rohstoffverteuerung oder Erhöhung der anderen Kosten) ist ALUTECH berechtigt, dementsprechend den Preis des Auftrags zu erhöhen. ALUTECH ist dabei verpflichtet, den Kunden unverzüglich von der Preissteigerung zu benachrichtigen. Ist der Kunde mit neuen Bedingungen nicht einverstanden, ist er berechtigt, vom Vertrag ohne Zahlung der in P. 3.10 vorgesehenen Sonderkosten zurückzutreten.
4.5 Die Rechnung wird von dem Kunden in vollem Umfang vor dem Versand der Ware bezahlt, wenn die Vertragsparteien keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware durch die Überweisung der ganzen in der Rechnung ausgestellten Summe auf das Bankkonto der Fa. „ALUTECH“ innerhalb von der in der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Die Zahlung gilt als erfolgt bei der Buchung der in der Rechnung ausgestellten Summe auf das Konto der Fa. „ALUTECH“. Alle Bankspesen, die mit den Überweisungen verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
4.6 Der Kunde verzichtet auf das Recht auf die Begleichung seiner Forderungen an die Fa. „ALUTECH“ durch die gegenseitige Aufrechnung, wenn von den Vertragsparteien schriftlich nichts anderes festgelegt ist.
4.7 Bei Nichterfolgen der Zahlung zu der in der Rechnung angegebenen Frist ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, vom Kunden die Zahlung der Verzugszinsen in der Höhe von 0,01% von dem Schuldbetrag (weiterhin als „Verzugszinsen“ bezeichnet) für jeden Verzugstag zu verlangen. Die Zahlung der Verzugszinsen entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen. Überschreitet der Zahlungsverzug 90 Tage, ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 % von der nicht bezahlten Summe für jeden Verzugstag beginnend ab dem 91 Tag zu zahlen, jedoch nicht mehr als 100% vom Preis der nicht bezahlten Ware. Das Recht der Fa. „ALUTECH“ auf die Geltendmachung der Ansprüche für den Ersatz des Schadens ist auch nach der Bezahlung der Verzugszinsen und der Vertragsstrafe durch den Kunden vorbehalten.
5. Lieferbedingungen
5.1 Wenn die Vertragsparteien beim Vertragsabschluss nichts Anderes vereinbart haben, gelten als Lieferbedingungen Incoterms 2010 EXW (Úherce 165, 330 23 Úherce, Tschechische Republik).
Wenn zwischen ALUTECH und dem Kunden andere Lieferbedingungen (Gruppe C und D Incoterms 2010) vereinbart wurden und die Ware an das Lager des Kunden oder an die andere von dem Kunden genannte Stelle geliefert wurde, gilt die Ware als angenommen bei der Unterzeichnung des CMR Frachtbriefs von einem der Mitarbeiter des Kunden oder einer Person, die vertraglich mit dem Kunden verbunden ist.
5.2 Wenn die Fa. „ALUTECH“ ihre Pflichten zu den im Vertrag festgesetzten Fristen nicht erfüllt hat, ist der Kunde verpflichtet, der Fa. „ALUTECH“ die rechtlich größtmögliche Frist des Verzugs schriftlich mitzuteilen. Wird die Ware innerhalb von dieser Frist nicht geliefert, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die überwiesenen Geldmittel für die angegebene Lieferung zurückzubekommen.
5.3 Beim Eintreten der Ereignisse, die die Erfüllung der Verpflichtungen laut dem Artikel 2913 Punkt 2 des Tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetzestextbuch, Gesetz Nr. 89/2012 mit Änderungen) verhindern, so wie Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben und andere Ereignisse, die ALUTECH nicht verhindern oder vermeiden kann, zum Beispiel, Ausfuhr- oder Einfuhrverbot der Waren, für das ALUTECH keine Verantwortung trägt, wird ALUTECH von der Erfüllung der Lieferfristen entbunden. Wenn die Ereignisse über 6 (sechs) Monate dauern oder wenn es keine Möglichkeit besteht zu bestimmen, ob sie innerhalb von 6 (sechs) Monaten aufhören, sind die beiden Vertragsparteien berechtigt, den Kaufvertrag zu kündigen und entsprechende Zahlungen, die laut dem Kaufvertrag überwiesen sind, zurückzubekommen.
5.4 Wird die Lieferung von ALUTECH vorgenommen, ist der Kunde verpflichtet, technische Hilfe bei dem Abladen der Ware zu leisten und die gelieferte Ware am Bestimmungsort zu entladen, wenn nichts Anderes von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden ist.
5.5 Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug oder verletzt er seine anderen Verpflichtungen, die mit der Entladung der Ware verbunden sind, muss er der Fa. „ALUTECH“ alle tatsächlichen Kosten aus der Entladung, Lagerung, Rückverladung, Standzeit der Transportmittel sowie auch aus der nachfolgenden Weitergabe der Ware wegen der Nichtentladung der Ware von dem Kunden erstatten.
5.6 Bei der Entladung der Ware soll die Qualität der Ware und die Vollständigkeit der Lieferung vom Kunden geprüft werden. Die Ware wird dem Kunden auf Grund des Lieferscheines übergegeben. Wird der Lieferschein von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, bedeutet das, dass die Ware oder der angegebene Teil der Ware in der im Lieferschein angegebenen Menge geliefert wurde und die Ware keine offenbaren Beschädigungen hat.
6. Haftung für Defekte, Garantie
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung beim Empfang sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Die Reklamationen wegen der Unvollständigkeit der Lieferung werden innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen nach der Lieferung der Ware geltend gemacht. Die Reklamationen wegen der offenbaren Mängel der Ware werden innerhalb von 30 (dreißig) Arbeitstagen nach der Lieferung geltend gemacht. Die Verpflichtungen, die in der Ziffer 5.6. angegeben sind, bleiben unberührt. Die Reklamationen wegen der Unvollständigkeit der Lieferung oder Mängel der Ware, die nach der festgesetzten Frist geltend gemacht werden, werden nicht anerkannt.
6.2 Bei der Geltendmachung einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, der Fa. „ALUTECH“ die vollständigen Informationen zur Verfügung zu stellen – Bilder, genaue Beschreibung der Mängel, Kopie der Etikette oder die Informationen, die auf einer Etikette angegeben sind (Bezeichnung, Kode, Warenartikel, Nummer der Spezifikation), genaue Menge der fehlenden oder mangelhaften Ware, Lieferdatum.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die zu reklamierende Ware zur Prüfung der Fa. „ALUTECH“ bereitzustellen, indem er die zu reklamierende Ware oder die Muster für die Prüfung an die Fa. „ALUTECH“ schickt, und (ii) die Originalverpackung der Ware zwecks der Rücklieferung der Ware an die Fa. „ALUTECH“ aufzubewahren. Wenn die Originalverpackung vernichtet ist, soll der Kunde die eigene Verpackung zum Transport der Ware besorgen. Der Kunde trägt alle Kosten, die mit dem Schicken der zu reklamierenden Ware oder der Muster an ALUTECH verbunden sind. Wird die Reklamation von ALUTECH anerkannt, gleicht ALUTECH dem Kunden diese Kosten aus.
6.4 Die Fa. „ALUTECH“ prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Empfang. Falls es notwendig ist, die zu reklamierende Ware oder die Muster für die Prüfung an die Fa. „ALUTECH“ zu schicken, prüft die Fa. „ALUTECH“ die zu reklamierende Ware oder Muster innerhalb von 14 Tagen nach dem Empfang der Ware oder der Muster. Die Fa. „ALUTECH“ ist verpflichtet, den Kunden von der Anerkennung oder Nichtanerkennung seiner Reklamation zu benachrichtigen.
6.5 Wird die Reklamation anerkannt, ist die Fa. „ALUTECH“ verpflichtet, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Anerkennung der Reklamation die entdeckten Mängel durch Reparatur oder Ersatz zu beheben oder die Ware durch andere mangelfreie Ware als Ausgleich zu liefern. Wenn die Reparatur oder der Ersatz der Ware als unmöglich gilt oder große Kosten voraussetzt, stimmt die Fa. „ALUTECH“ mit dem Kunden die mögliche Preisminderung oder Rückzahlung der Gesamtsumme, die für die mangelhafte oder fehlende Ware gezahlt wurde, ab. Bei der Rückzahlung der gesamten Summe für die mangelhafte Ware übernimmt der Kunde alle Kosten für die Verwertung der Ware.
6.6 Die Fa. „ALUTECH“ haftet für die verdeckten Mängel, die innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach der Lieferung der Ware entdeckt werden. Die Garantie gilt nur im Fall der bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware, die im Kaufvertrag angegeben wird, oder im Fall der üblichen Verwendung der Ware zu üblichen Zielen, wenn keinen Kaufvertrag abgeschlossen ist. Die Abweichungen, die laut DIN-Forderungen als zulässig gelten, werden als Mängel nicht anerkannt und gelten nicht als Grund für die Mängelrügen. Die Fa. „ALUTECH“ haftet nicht für die Fehler der Ware, die sich aus dem natürlichen Verschleiß der Ware ergeben, sowie auch für die Mängel, die durch die unsachgemäße Verwendung und Lagerung der Ware verursacht sind. Alle Reklamationen werden innerhalb von der Garantiefrist laut den Bestimmungen des Abschnittes 6 der vorliegenden Geschäftsbedingungen geprüft und behandelt.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 ALUTECH haftet nicht für die Fehler der Ware, die sich aus dem natürlichen Verschleiß der Ware ergeben, sowie auch für die Mängel, die durch die unsachgemäße Verwendung, Lagerung und Reparatur der Ware verursacht sind, sowie auch für die Fehler, die nach der Anlieferung der Ware an den Kunden entstanden sind, außer den Fällen, die der Garantie laut der Ziffer 6.6. der vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegen.
7.2 Die Gesamtsumme des Schadenersatzes der Fa. „ALUTECH“ gegenüber dem Kunden für jeden Schaden, darunter auch für den tatsächlichen Schaden und den entgangenen Gewinn, die durch die Verletzung jeglicher vertraglichen Verpflichtungen, oder der damit verbundenen Satzungsverpflichtungen, oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen durch die Fa. „ALUTECH“ verursacht sind, beschränkt sich auf den Gesamtwert der Ware, für den der gegebene Schadenersatz gilt. Durch diese Vereinbarung über die Haftungsbeschränkung wird die Höhe des absehbaren und begründeten Schadens festgelegt, die die Fa. „ALUTECH“ beim Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages als wahrscheinliche Folge aus der Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen oder im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages erwarten kann.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware geht in das Eigentum des Kunden über, sobald sie bezahlt oder an den Kunden angeliefert wird, abhängig davon, welches Ereignis später erfolgt. Dabei bleibt die Ware bei der Bezahlung nach tatsächlich erbrachter Lieferung im Eigentum der Fa. „ALUTECH“ bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der Fa. „ALUTECH“ und dem Kunden, darunter auch bis zur Bezahlung der möglichen zusätzlichen Transportkosten und/oder Verzugszinsen und/oder Vertragsstrafen. Die Fa. „ALUTECH“ ist berechtigt, die Lieferung der Ware bis zur vollen Bezahlung der Verpflichtungen des Kunden einzustellen. Wenn der Kunde im Namen einer Drittperson oder als Vermittler handelt, übernimmt er die volle Haftung für mögliche Folgen des Eigentumsrechtes der Fa. „ALUTECH“ und muss seinen Vollmachtgeber oder den Endkunden über den Eigentumsvorbehalt der Fa. „ALUTECH“ informieren.
8.2 Die Ware, die im Eigentum der Fa. „ALUTECH“ bleibt, kann nicht verpfändet oder als Sicherstellung den Drittpersonen übergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, die gegebene Ware bestimmungsgemäß zu verwenden und alle Maßnahmen zur Verhinderung der möglichen Beschädigung der Ware zu treffen.
8.3 Wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus der Ziffer 8 verletzt oder die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung von der Vertragsverletzung nicht leisten kann, ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, jeglichen Kaufvertrag zu kündigen und ungehindert die Ware beim Kunden abzuholen. Unbeschadet der Rücklieferung der Ware und Bezahlung der Vertragsstrafe durch den Kunden ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, die Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
8.4 Kündigt der Kunde den Kaufvertrag oder kündigt ALUTECH aus den von dem Kunden abhängenden Gründen den Kaufvertrag, ist ALUTECH berechtigt, dem Kunden unbezahlte Ware, die gemäß der Anforderungen des Kunden produziert wurde, zu liefern (inklusive der Ware, die aus dem Restrohstoff in der von dem Kunden bestellten Farbe produziert werden kann) und/ oder den Wertersatz für die Ware zu bekommen. ALUTECH ist berechtigt, einen Schadenersatz für die gemäß der Anforderungen des Kunden produzierte Ware zu verlangen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle gelieferten Stahlpaletten spätestens in 2 Monaten nach der letzten Anlieferung der Fa. „ALUTECH“ zurückzugeben.
8.5 ALUTECH ist nicht verpflichtet, die Rückgabe der Ware von ordnungsmäßiger Qualität zu akzeptieren. Erklärt sich ALUTECH bereit, solche Ware zurückzubekommen, gleicht ALUTECH höchstens 70% des von dem Kunden bezahlten Wertes für diese Ware.
8.6 Wenn die Ware in Stahlpaletten (Mehrwegpackung) an den Kunden geliefert wird, behält sich ALUTECH das Eigentumsrecht für diese Stahlpaletten vor. Die Übergabe von Stahlpaletten an den Kunden wird mit einer Proforma-Rechnung begleitet. Der Kunde ist verpflichtet, die Unversehrtheit des Eigentums von ALUTECH zu gewährleisten, und trägt Verantwortung für den Verderb bzw. Verlust der Mehrwegpackung in Höhe des Sicherheitenwertes 305 EUR pro Stück. Die Rückgabe von der Mehrwegpackung erfolgt zu denselben Bedingungen wie deren Anlieferung. Maximale Rückgabefrist, innerhalb derer der Kunde die Stahlpaletten behalten darf, beträgt 60 Tage. Die Strafe für die Rückgabefristüberschreitung beträgt 0,1% des Sicherheitenwertes für jeden Verzugstag. Behält der Kunde die Mehrwegpackung für über 5 Monate ab Lieferung, ist ALUTECH berechtigt, die Rechnung für 100% des Sicherheitenwertes der nicht rechtzeitig zurückgegebenen Stahlpaletten auszustellen. Der Kunde darf keine Stahlpaletten an seine Kunden oder Handelspartner weitergeben, sie mit anderen Kunden zu tauschen oder sie auf solche Weise zu verwenden, die zum Verlust der Kontrolle über den Verkehr von den Stahlpaletten führen kann.
8.7 Wird die Ware auf Anlass des Kunden in einer schriftlichen Form an Drittperson angeliefert, gelten die Lieferverbindlichkeiten gegenüber dem Kunden als erfüllt, nachdem der Wareneingangsvermerk (Unterschrift) der angegebenen Drittperson in den CMR-Lieferschein gestellt worden ist. Dabei bleiben alle Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber ALUTECH, die durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, in Kraft.
9. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
9.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und durch die Prinzipien der internationalen Handelsverträge (UNIDROIT-Prinzipien) geregelt. Wenn die Verwendung dieser Prinzipien als unmöglich gilt, finden die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere das Gesetz Nr. 89/2012, Gesetzestextbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch, mit nachfolgenden Änderungen die Verwendung.
9.2 Alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Geschäftsbeziehungen und/oder Erfüllung der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden von den Vertragsparteien im Verhandlungsweg innerhalb von 20 Tagen beigelegt. Kommen die Vertragsparteien nicht zum Einverständnis, werden die Streitigkeiten laut der Gerichtsordnung des Schiedsgerichtes bei der Handelskammer Stockholms beigelegt. Das Gerichtsverfahren des Schiedsgerichtes wird in Prag, Tschechische Republik, durchgeführt. Die offizielle Gerichtssprache ist Englisch. Beginnen die Vertragsparteien eine neue Gerichtsverhandlung, soll diese alle vorhandenen Gerichtsverhandlungen zwischen den Vertragsparteien vereinigen.
9.3 Laut der Ziffer 9.2. ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, vor jedem Gerichtsverfahren nach ihrem Ermessen die Streitigkeit zwischen ALUTECH und dem Kunden bei dem zuständigen staatlichen Gericht im Land, in dem die Firma des Kunden oder ALUTECH ein Handelsunternehmen hat, anhängig zu machen.
9.4 Beim Beginn des Gerichtsverfahrens laut der Ziffer 9.2. ist die Fa. „ALUTECH“ nicht berechtigt, sich auf die Streitigkeiten wegen einer bestimmten Lieferung sowie auch auf die Streitigkeiten wegen der möglichen Gegenklagen laut den Bestimmungen der Ziffer 9.3. zu beziehen. Beim Beginn des Gerichtsverfahrens bei einem bestimmten Gericht laut der Ziffer
9.3. verlieren die Vertragsparteien das Recht auf das Schiedsgerichtsverfahren. In diesem Fall werden alle Streitigkeiten wegen einer bestimmten Lieferung bzw. wegen der möglichen Gegenklagen nur bei diesem Gericht behandelt.
9.5 Durch die Ziffer 9 ist es den Vertragsparteien nicht verboten, eine Zwischenverfügung bei einem kompetenten Staatsgericht in dem Maße zu bekommen, das die Partei als sinnvoll betrachtet.
10. Politik der Arbeit mit persönlichen Daten
10.1 Falls eine Partei (der Auftraggeber, ALUTECH) bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung den Zugriff auf die Personaldaten der Mitarbeiter einer anderen Partei (des Auftraggebers, ALUTECH) oder auf die Personaldaten von Personen bekommt, die mit einer anderen Partei mit Zivilrechtsbeziehungen verbunden sind (im Folgenden als «empfangende Partei» und «übergebende Partei» genannt), verpflichtet sich eine solche Partei, die Verarbeitung der erhaltenen Personaldaten nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den Forderungen der Verordnung der EU 2016/679 von 27.04.2016 (GDPR) und der lokalen Gesetzgebung des Landes ihrer Einrichtung zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung durchzuführen und den entsprechenden Schutz und die Geheimhaltung der bekommenen Personaldaten zu gewährleisten.
10.2 Die übergebende Partei gewährt der empfangenden Partei das Recht auf die Verarbeitung der Personaldaten gemäß den vorliegenden Bedingungen und verpflichtet sich vorläufig, bis zur Übergabe der Personaldaten die schriftliche Zustimmung der Mitarbeiter (der Personen, die mit der übergebenden Partei mit Zivilrechtsbeziehungen verbunden sind) auf die Übergabe ihrer persönlichen Daten der empfangenden Partei und ihre Verarbeitung von solcher Partei, einschließlich der Zustimmung auf den Empfang des Newsletters der empfangenden Partei, der Einladungen zu den Veranstaltungen der empfangenden Partei (bzw. der Partner der empfangenden Partei), der Informationsumfragen zu bekommen.
10.3 Die Bedingungen der Ermittlung, der Aufbewahrung und der Verarbeitung der nicht von vorliegenden Bedingungen betroffenen Personaldaten werden von der Datenschutzerklärung jeder Vertragspartei geregelt, die im Internet verfügbar sind. Die Datenschutzerklärung von ALUTECH ist unter dem folgenden Link verfügbar: aservice.alutech24.com.
Úherce, Oktober 2018, ALUTECH Systems s.r.o.